Babygeschenk (bei Geburt pro Kind)
1 Philharmonikergoldmünze (1/25 Unze, Wert vom aktuellen Goldpreis abhängig)
Schulstartgeld
€ 60,00 für den Ankauf von Heften und Schulmaterial
Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen
50% der Kosten, maximal € 120,00 (bei Vorlage einer Bestätigung der Teilnahme durch die Schule)
Kostenbeitrag für Musikschüler
€ 629,00 Schulkostenbeitrag für Schüler/innen im Hauptfach
€ 150,00 Schulkostenbeitrag für Schüler/innen im Kursfach
(Die Abrechnung erfolgt über die Musikschule)
Studienbeihilfe
€ 75,00 / Semester
Fahrsicherheitstraining
max. € 120,00
Zuschuss zum C-Führerschein für FF-Mitglieder
Max. € 600,00
Gutscheine bei Alters- und Hochzeitsjubiläen
€ 50,00
Altersjubiläen: 70., 80., 85., 90. Geburtstag und danach jährlich
Hochzeitsjubiläen ab der goldenen Hochzeit (50 Jahre)
Besamungszuschuss
Max. € 250,00 pro Jahr (Vorlage und Abrechnung der durchgeführten Besamungen frühestens im Dezember ausschließlich durch den Landwirt/die Landwirtin)
€ 12,00 pro Besamung bei Eigenbesamung
€ 22,00 pro Besamung bei Besamung durch den Tierarzt
Stierankauf
€ 500,00 mit Vorlage der Papiere aus dem Zuchtbetrieb (Kauf alle 2 Jahre bzw. mit Bestätigung des Tierarztes bei Verendung oder Notschlachtung des Tieres auch früher möglich)
Wasseranschluss
€ 500,00 bei Ankauf eines Wasseranteiles
€ 1.000,00 bei Eigenbau (bei Selbstversorgung)
Kanalanschluss
€ 500,00
Errichtung von Kleinkläranlagen
€ 1.000,00
Anschluss an die Biowärme
€ 500,00
Refundierung der Bauabgabe
1/2 nach Dacheindeckung
1/2 nach Ausstellung der Benützungsbewilligung (binnen 5 Jahre ab Baubeginn)
Hofasphaltierung, Pflasterung und privater Wegebau
Nach Absprache mit dem Bürgermeister und nach finanzieller Möglichkeit der Gemeinde.
Eine Förderung wird nur beim Vorhandensein der Benützungsbewilligung (ausgenommen Neubau) gewährt.
Asphaltierungen:
Max. 50% bei Bau über die Gemeinde, max. 30% bei Bau über eine Fremdfirma für Feinplanie und Asphalt (max. 300 m2 alle 10 Jahre).
Eine finanzielle Unterstützung von Sanierungen von Hofzufahrten kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind Förderungen über die Landwirtschaftskammer möglich.
Pflasterungen:
Max. 30% für Feinplanie und Pflasterung gem. vorgelegten Rechnungen (max. 300m2 alle 10 Jahre).
Auf die Auszahlung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
Förderungen müssen schriftlich bei der Gemeinde beantragt und alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Den Zeitpunkt der Auszahlung bestimmt die Gemeinde.